20141009CEST192325+0100 Neues BMF-Schreiben zur Anlage EÜR 2014
Das Bundesfinanzministerium (BMF) hat die Vordrucke der Anlage EÜR und die dazugehörige Anleitung für das Jahr 2014 veröffentlicht.
In einem aktuellen BMF-Schreiben stellt das BMF klar, dass es bei den Betriebseinnahmen unter 17.500 Euro nicht beanstandet wird, wenn der Steuererklärung anstelle des Vordrucks eine formlose Gewinnermittlung beigefügt wird. Insoweit wird auch auf die elektronische Übermittlung der Einnahmenüberschussrechnung nach amtlich vorgeschriebenem Datensatz durch Datenfernübertragung verzichtet. Die Verpflichtungen, den Gewinn nach den geltenden gesetzlichen Vorschriften zu ermitteln sowie die sonstigen gesetzlichen Aufzeichnungspflichten zu erfüllen, bleiben davon aber unberührt.
Das ausführliche BMF-Schreiben vom 02.10.2014 finden Sie hier.
(BMF / STB Web)
Artikel vom: 09.10.2014
Quelle: STB Web.