Überbrückungshilfe II und geplante Novemberhilfe
Die Überbrückungshilfe II umfasst die Fördermonate September bis Dezember 2020, die Antragsfrist endet am 31. Januar 2021. Wir unterstützen Sie bei Anträgen für die Überbrückungshilfe II sowie die geplante Novemberhilfe.
Absenkung der Umsatzsteuer – zur temporären Steuersatzsenkung 2020
Für Unternehmer:
Für Vermieter:
Für alle Steuerpflichtigen:
Sonderzahlungen für Beschäftigte jetzt steuerfrei
In der Corona-Krise werden Sonderzahlungen für Beschäftigte bis zu einem Betrag von 1.500 Euro im Jahr 2020 steuer- und sozialversicherungsfrei gestellt.
Elektronisches Antragsverfahren: Soforthilfe-Corona NRW
Antrag auf Gewährung einer Soforthilfe für von der Corona-Krise 03/2020 besonders geschädigte Unternehmen und Angehörige Freier Berufe einschließlich Soloselbstständige aus dem Soforthilfeprogramm des Ministeriums für Wirtschaft, Innovation, Digitalisierung und Energie des Landes Nordrhein-Westfalen sowie des Bundesprogramms „Soforthilfen für Kleinstunternehmer und Soloselbständige“
„Soforthilfe für Solo-Selbstständige und Kleinstbetriebe“ – die Regelungen aller Bundesländer in der Übersicht
Veröffentlichung Wirtschaftsministerium NRW
„Wir arbeiten an dem elektronischen Antragsverfahren. Die Website mit den elektronischen Antragsformularen wird am Freitag (27. März 2020) im Laufe des Tages online gehen. Der Link wird Ihnen hier zur Verfügung gestellt. Bitte haben Sie bis dahin noch ein wenig Geduld.“
Hinweis: Über die Länder werden sowohl Bundes- als auch Landeszuschüsse abgewickelt. Bitte informieren Sie sich bereits jetzt unter dem angegebenen Link über die Voraussetzungen.
Formulare: Kurzarbeitergeld-Erfassung
Sofern Sie bei der Agentur für Arbeit Kurzarbeitergeld angezeigt haben und in Ihrer/Ihrem Praxis/Unternehmen Arbeitszeiten ausgefallen sind, bitten wir Sie uns dieses auf einem der beiliegenden Erfassungsbögen mitzuteilen.
Bitte verwenden Sie nach Möglichkeit das Formular „KUG Erfassung kumuliert“ so daß wir hier eine schnelle Bearbeitung vornehmen können. Bei dem zu erwartenden Umfang der Gehaltsabrechnungen mit Kurzarbeitergeld werden sich erhöhte Bearbeitungszeiten ergeben.
Sofern Sie bereits eine Stamm-Nr. Kug nebst ggf. Ableitungs-Nr. von der Agentur für Arbeit erhalten haben, teilen Sie uns diese bitte sofort mit.
Service: Für eine Abschätzung des erwartbaren Ergebnisses bieten wir Ihnen über den Button „Zum Kurzarbeitergeld-Rechner“ die Möglichkeit, eine ungefähre Vorkalkulation zu erstellen. Online-Rechner dieser Art dienen natürlich nur als Orientierung, die abschließende und belastbare Berechnung findet in unserem Haus und unter Berücksichtigung Ihrer konkreten Situation statt.
Mandanten-Info: Checkliste zur Corona Pandemie
Eckpunkte „Corona-Soforthilfe für Kleinstunternehmen und Soloselbständige“
„Die Beschlüsse des Kabinetts müssen noch vom Parlament gebilligt werden. Dies soll in Bundestag und Bundesrat noch diese Woche im Eilverfahren geschehen.“
Mandanten-Info: Unterstützung für Unternehmen in der Corona-Krise
Die vorliegende erste Ausgabe hat den Stand 18.03.2020. Eine Aktualisierung erfolgt zeitnah sobald die Details zum Rettungspaket für Solo-Selbstständige und Kleinstunternehmer feststehen.
Anspruch auf Entschädigung bei untersagter Tätigkeit oder Quarantäne – Hinweise und zuständige Behörden
Coronavirus und Arbeitsrecht: Was Arbeitgeber und Arbeitnehmer jetzt wissen müssen
Mandantenrundschreiben: Corona-Virus – Informationen zum Kurzarbeitergeld
Formular: Kurzarbeit – betriebliche Einheitsregelung
Mandanten-Info: Kurzarbeit – In Krisenzeiten flexibel reagieren
Wir sind erneut für die Region Düsseldorf ausgezeichnet worden!
Das Sozialwissenschaftliche Institut Schad (SWI Finance) hat über 4.200 Steuerberater analysiert, indem die Aspekte Basiswissen, spezifische Fachkompetenz und Beschäftigung von Fachberatern berücksichtigt wurden. Die Auswertung wurde nach Städten, Sachgebieten und Branchen aufbereitet.
Unser Portfolio geht weit über das Spektrum der klassischen Steuerberatung hinaus
Schwerpunkte von wilms & partner liegen in der Beratung von Unternehmen der Wirtschaft und des Gesundheitswesens.
Unser Belegtaxi für all unsere Klienten in NRW und insbesondere dem Düsseldorfer Großraum.
Jede Branche hat ihre Besonderheiten und gerade das weite Feld der Heilberufe ist im Zusammenhang mit den aktuell stattfindenden Veränderungen im Gesundheitswesen besonders betroffen. Als Steuerberater in Düsseldorf beraten wir Sie kompetent zu regionalen Besonderheiten und landesweiten Vorgaben.
Für viele Unternehmen verschärft sich angesichts von Gesetzesänderungen die wirtschaftliche Lage. Gesetzliche und steuerliche Veränderungen, Vorgaben im Zusammenhang mit Gesundheitsreformen oder Pflichten wie Pflegebuchführung und Qualitätssicherung machen es notwendig, die steuerlichen Maßnahmen gezielt abzustimmen.
Wir danken Ihnen für ein erfolgreiches Jahr 2018 und wünschen eine besinnliche Weihnachtszeit mit Ihrer Familie. Aufgrund der positiven Resonanz im letzten Jahr, haben wir beschlossen, auch in diesem Jahr auf Geschenke für unsere Mandanten zu verzichten und stattdessen in die Förderung gemeinnütziger Projekte zu investieren. Die diesjährige Wahl fiel auf zwei Projekte, die uns besonders am Herzen liegen und auf die Finanzierung durch Spenden angewiesen sind: Dolphin Aid und das Kinderhospiz Regenbogenland (nähere Informationen zu den Projekten finden Sie auf den jeweiligen Webseiten). Wir hoffen, dass Sie unsere Entscheidung unterstützen und freuen uns auf eine erfolgreiche Zusammenarbeit im kommenden Jahr.
Ihr Wilms & Partner-Team
Neben einer Fokussierung auf bestimmte Branchen und einer Kooperation mit externen Spezialisten unterstützen wir Sie in enger Zusammenarbeit mit unserer Vermögens- und Unternehmensberatung in betriebswirtschaftlichen Belangen und Vermögensfragen.
Seit mehr als 50 Jahren steht wilms & partner seinen Mandanten als Steuerberater in Düsseldorf kompetent zur Seite. Vertrauen und Zufriedenheit unserer Auftraggeber ist unsere tägliche Motivation und Ziel unserer Arbeit. Uns ist es wichtig, Sie von unseren Leistungen zu begeistern. Dabei verstehen wir nicht nur etwas von Zahlen, sondern auch von den jeweiligen Branchen und ihrem Wettbewerbsumfeld.
Schwerpunkte von wilms & partner liegen in der Beratung von Unternehmen der Wirtschaft und des Gesundheitswesens. Mit unserem tiefgehenden Fachwissen entwickeln wir besondere Lösungen für besondere Anforderungen – damit die wirtschaftliche Zukunft Ihres Unternehmens, bzw. Ihrer Praxis auf einem sicheren Fundament steht.
Jede Branche bringt spezielle Anforderung mit sich und manche Branchen sind besonders von Regulierung und Gesetzesänderungen betroffen. Mit zielgerichteter Spezialisierung bieten Ihnen die Wilms & Partner Steuerberatung in Düsseldorf ein Hochmaß an Kompetenz für Ihre konkrete Situation.
Jetzt beraten lassenFür viele Unternehmen verschärft sich angesichts der Gesetzesänderungen die wirtschaftliche Lage. Gesetzliche und steuerliche Veränderungen, Vorgaben im Zusammenhang mit Gesundheitsreformen oder Pflichten wie Pflegebuchführung und Qualitätssicherung machen es notwendig, die steuerlichen Maßnahmen gezielt abzustimmen.
Ihr Unternehmen ist nicht irgendeines, sondern Ihr Lebenswerk. Und so individuell sollte es auch in der steuerlichen Beratung betreut werden. Darum steht bei wilms & partner am Anfang jeder Zusammenarbeit die sorgfältige Analyse. Denn wir ziehen keine Standardlösung aus der Schublade, sondern beschäftigen uns mit der detaillierten Bestandsaufnahme der steuerlichen Gegebenheiten Ihres Unternehmens, durchleuchten das Branchenumfeld und die aktuelle Marktsituation.
Wir beraten Sie in allen Fragen zur Praxisgründung und Standortwahl, der Praxisübergabe, möglichen Kooperationsformen und wirken bei der Vertragsgestaltung mit.
Jede Branche hat ihre Besonderheiten und gerade das weite Feld der Heilberufe ist im Zusammenhang mit den aktuell stattfindenden Veränderungen im Gesundheitswesen besonders betroffen.
Sie sind noch unschlüssig, ob wir Ihnen einen Mehrwert bieten? Gerne überzeugen wir Sie persönlich.
Die Pflicht zur E-Rechnung kommt am 01.01.2025!
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