Als Kleinunternehmer oder Selbstständiger kann man Minijobber einstellen, aber auch selbst einen Minijob ausüben und die Vorzüge genießen. Wichtig ist in beiden Fällen jedoch, die Feinheiten der geringfügigen Beschäftigung mit der Steuerberatungskanzlei zu klären.

  • Hat Ihnen der Beitrag gefallen?
  • JaNein

Quelle: Datev. Datev-Artikel weiterlesen