Wer Werbung schaltet, kann dafür Geld verlangen. Daran ändert die Corona-Pandemie nichts, entschied das LG Lübeck (Az. 3 O 125/22).
Quelle: Datev. Datev-Artikel weiterlesen
Wer Werbung schaltet, kann dafür Geld verlangen. Daran ändert die Corona-Pandemie nichts, entschied das LG Lübeck (Az. 3 O 125/22).
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