Der VerfGH Rheinland-Pfalz hat einer Verfassungsbeschwerde stattgegeben, der eine Verurteilung wegen eines Geschwindigkeitsverstoßes zugrunde lag. Geblitzte Autofahrer können in einem Rechtsstreit Anspruch auf Einsicht in bestimmte Unterlagen einer Radarfalle haben (Az. VGH B 46/21).

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