20180704CEST170949+0100 Orts�bliche Marktmiete bei der �berlassung m�blierter Wohnungen

Bei der Vermietung m�blierter oder teilm�blierter Wohnungen kann es zur Ermittlung der orts�blichen Marktmiete erforderlich sein, einen Zuschlag f�r die M�blierung zu ber�cksichtigen. Wie dieser zu ermitteln ist, geht aus einem Urteil des Bundesfinanzhofs (BFH) hervor.

Im Streitfall vermieteten die Kl�ger ihrem Sohn eine 80 qm gro�e Wohnung. Die Wohnung war mit einer neuen Einbauk�che ausgestattet; zudem wurden eine Waschmaschine und ein Trockner zur Nutzung �berlassen. Die Kl�ger machten in ihren Einkommensteuererkl�rungen Werbungskosten�bersch�sse aus Vermietung und Verpachtung geltend. Sie unterlie�en es, f�r die mitvermieteten Ger�te die orts�bliche Vergleichsmiete gesondert zu erh�hen, ber�cksichtigten die �berlassenen Gegenst�nde jedoch nach dem Punktesystem des Mietspiegels. Das Finanzamt erkannte die Werbungskosten�bersch�sse teilweise nicht an, weil es von einer verbilligten Vermietung ausging. Die Klage vor dem Finanzgericht (FG) hatte �berwiegend keinen Erfolg. Demgegen�ber sah der BFH die Revision der Kl�ger als begr�ndet an.

M�blierung f�hrt zu gesteigertem Nutzungswert

Nach dem Urteil des BFH vom 6. Februar 2018 (Az. IX R 14/17) ist f�r die Überlassung von m�blierten oder teilm�blierten Wohnungen grunds�tzlich ein M�blierungszuschlag anzusetzen, da derartige Überlassungen regelm��ig mit einem gesteigerten Nutzungswert verbunden sind, die sich h�ufig auch in einer h�heren orts�blichen Miete niederschlagen. Zur Ermittlung der orts�blichen Miete ist der �rtliche Mietspiegel heranzuziehen. Sieht der Mietspiegel z.B. f�r eine �berlassene Einbauk�che einen prozentualen Zuschlag oder eine Erh�hung des Ausstattungsfaktors �ber ein Punktesystem vor, ist diese Erh�hung als markt�blich anzusehen.

Ableitung aus der Monats-Afa kommt nicht in Betracht

L�sst sich dem Mietspiegel hierzu nichts entnehmen, ist ein am �rtlichen Mietmarkt realisierbarer M�blierungszuschlag zu ber�cksichtigen. Kann auch dieser nicht ermittelt werden, ist auf die orts�bliche Marktmiete ohne M�blierung abzustellen. Es kommt insbesondere nicht in Betracht, einen M�blierungszuschlag aus dem Monatsbetrag der linearen Absetzung f�r Abnutzung f�r die �berlassenen M�bel und Einrichtungsgegenst�nde abzuleiten. Auch der Ansatz eines prozentualen Mietrenditeaufschlags ist nicht zul�ssig.

(BFH / STB Web)

Artikel vom: 04.07.2018

Quelle: STB Web.