Der BFH hatte zu klären, ob erhaltene Nutzungsentschädigungen für die Überlassung von Grundstücksflächen zur Verwendung der Flächen für naturschutzrechtliche Ausgleichsmaßnahmen, die den Nutzungsberechtigten befähigen, dass ihm dafür sog. Ökopunkte durch die Untere Naturschutzbehörde gewährt werden, bei Zufluss sofort zu versteuern sind (Az. IX R 18/22).

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