20180418CEST175510+0100 Steuerfreier Fahrerlohn in der gemeinn�tzigen Altenpflege
Der Lohn, den nebenberuflich t�tige Fahrer einer gemeinn�tzigen Einrichtung im Bereich der Altenhilfe f�r ihre Arbeit erhalten, kann steuerfrei sein. Das entschied jetzt das Finanzgericht Baden-W�rttemberg.
Dem verhandelten Fall lag die Bef�rderung alter Menschen, die in einem Seniorenzentrum teilstation�r gepflegt wurden, zugrunde. Jene waren mehrheitlich �lter als 75 Jahre und wurden von Fahrern an einem oder mehreren Tagen pro Woche mit einem Kleinbus zur Tagespflege in die Einrichtung gebracht. Die betreffenden Mitarbeiter waren im Durchschnitt weniger als 12 Stunden w�chentlich t�tig.
Motivation b�rgerschaftlichen Engagements
Dass ihre Verg�tung – konkret ging es um insgesamt rund 2.000 Euro pro Person – unter diesen Umst�nden steuerfrei ist, befand jetzt das Finanzgericht Baden-W�rttemberg mit Urteil vom 8. M�rz 2018 (Az. 3 K 888/16). Das Einkommensteuergesetz sehe aus gesellschaftspolitischen Gr�nden eine Norm zur Anerkennung der f�r das Gemeinwesen wichtigen T�tigkeit der Pflege und zur Motivation b�rgerschaftlichen Engagements vor.
Voraussetzungen f�r die Anwendung
Die Voraussetzungen f�r die Anwendung dieser Norm seien im verhandelten Fall gegeben. Wesentlicher Argumentationsansatz der Richter war die Tatsache, dass sich die T�tigkeit der Fahrer nicht in der reinen Bef�rderung ersch�pfe, sondern vielmehr auch die Pflege der alten Menschen umfasse. Helfe ein Fahrer beim Verlassen und Aufsuchen der Wohnung sowie beim Ein- und Ausstieg, bestehe ein unmittelbarer und pers�nlicher Kontakt.
(FG Ba-W� / STB Web)
Artikel vom: 18.04.2018
Quelle: STB Web.