20180417CEST162121+0100 Anspruch auf Zinsen bei rechtswidriger Steuerfestsetzung

Ändert das Finanzamt zugunsten des Steuerpflichtigen eine von Anfang an rechtswidrige Umsatzsteuerfestsetzung und f�hrt dies zu einem Erstattungsbetrag, so sind Erstattungszinsen festzusetzen.

Ein Unternehmen, das nach einem Urteil des Bundesfinanzhofs nicht l�nger Umsatzsteuer schuldete, beantragte beim zust�ndigen Finanzamt die Änderung der Umsatzsteuerfestsetzung. Dem folgte die Beh�rde im Grundsatz, lehnte jedoch die Festsetzung von Erstattungszinsen ab. Zu Unrecht, wie das Finanzgericht Baden-W�rttemberg mit Urteil vom 17. Januar 2018 (Az. 12 K 2324/17) entschied. Der Erstattungsbetrag sei zu verzinsen, denn das Finanzamt habe eine von Anfang an rechtswidrige Steuerfestsetzung ge�ndert. Die Änderung habe zu einem Unterschiedsbetrag zugunsten der Kl�gerin gef�hrt.

Der Zinslauf beginne 15 Monate nach Ablauf des Kalenderjahres, in dem die Steuer entstanden sei. Entgegen der Auffassung des Finanzamts liege kein r�ckwirkendes Ereignis mit einem sp�teren Beginn des Zinslaufs vor. Auch komme es mangels Rechtsgrundlage nicht auf das Wirksamwerden einer Verrechnung an. Etwas Anderes ergebe sich nicht aus dem Grundsatz von Treu und Glauben. Dieser verdr�nge „eine gesetzlich angeordnete Rechtsfolge, Festsetzung von Zinsen, nicht.“ Die Kl�gerin habe sich auch nicht treuwidrig verhalten. Wende sie zun�chst die Verwaltungsauffassung an und stelle dann unter Ber�cksichtigung der Rechtsprechung einen Antrag auf Änderung, sch�pfe sie lediglich ihre rechtlichen M�glichkeiten aus.

(FG Ba-W� / STB Web)

Artikel vom: 17.04.2018

Quelle: STB Web.