20140516CEST163305+0100 Kindergeld während ‚PreMaster-Programm‘?
Eltern sind auch für die Dauer der Unternehmensphase eines so genannten „PreMaster-Programms“ zum Bezug von Kindergeld für Ihre Kinder berechtigt, obwohl diese nach dem Bachelor-Studium erfolgt und bezahlt wird.
Mit einem solchen „PreMaster-Programm“ unterstützen Unternehmen Absolventen von Bachelor-Studiengängen auf dem Weg zum Abschluss eines Master-Studiums. In der dem eigentlichen Master-Studium vorangehenden einjährigen sog. „Unternehmensphase“ werden den angehenden Studenten im Betrieb fachspezifische Kenntnisse, Fertigkeiten und Erfahrungen vermittelt. Im Rahmen dieses Trainings „on-the-job“ werden sie im Unternehmen einer „Ankerabteilung“ zugewiesen und von einem persönlichen Mentor betreut. Die Teilnehmer sind verpflichtet, unmittelbar nach Abschluss der Unternehmensphase ein Masterstudium aufzunehmen.
Unternehmensphase als Ausbildungsdienstverhältnis
In einem Streitfall vor dem Finanzgericht Baden-Württemberg hatte die Familienkasse diese Unternehmensphase wegen des vorangegangenen Bachelorstudiums als Zweitausbildung und – wegen des von dem Unternehmen gezahlten Entgelts – als eine Erwerbstätigkeit angesehen, die einem Anspruch auf Kindergeld entgegenstehe. Dem ist das Finanzgericht mit Urteil vom 04.12.2013 (Az. 1 K 775/13) nicht gefolgt. Es sieht in der Unternehmensphase ein Ausbildungsdienstverhältnis, weil es darauf ausgerichtet sei, die Zeit und die Arbeitskraft des Teilnehmers in erster Linie für dessen Ausbildung und nicht für Erwerbszwecke innerhalb des Unternehmens einzusetzen. Das Kindergeld in dieser Phase muss also gezahlt werden.
(FG Baden-Württemberg / STB Web)
Artikel vom: 16.05.2014
Quelle: STB Web.