20140513CEST164801+0100 Bundesverfassungsgericht verhandelt Erbschaftsteuer
Ein aktuelles Verfahren vor dem Bundesverfassungsgericht soll Klarheit bringen, ob das geltende Erbschaft- und Schenkungssteuerrecht gegen die Verfassung verstößt.
Streitpunkt in dem Bundesverfassungsgerichtsverfahren sind die so genannten Verschonungsregeln für Betriebsvermögen. Danach kann Betriebsvermögen unter bestimmten Voraussetzungen steuerlich günstiger übertragen werden als Privatvermögen. Der Gesetzgeber hatte die Verschonungsregeln eingeführt, weil damit der Erhalt von Arbeitsplätzen und sonstige Gemeinwohlgründe gefördert werden sollten.
Steuerschlupflöcher zwischenzeitlich geschlossen
Der BFH hielt diese Verschonung hingegen für verfassungswidrig. Hintergrund war vor allem die Möglichkeit, Kapitalvermögen in eine so genannte Cash-GmbH einzulegen und damit die günstigeren Steuerregeln für das Betriebsvermögen zu nutzen. Diese Lücke hat der Gesetzgeber jedoch zwischenzeitlich geschlossen, sodass abzuwarten bleibt, wie das Bundesverfassungsgericht aktuell auf die Argumentation des Bundesfinanzhofs reagiert.
Verstößt der Eingangssteuersatz gegen das Gleichheitsgebot?
Ursprünglich richtete sich das Klageverfahren gegen die im Jahr 2009 geltenden Erbschaft- und Schenkungsteuersätze. Damals wurden bestimmte Familienangehörige steuerlich genauso behandelt wie fremde Dritte. Der Eingangssteuersatz für Erbschaften und Schenkungen betrug gleichermaßen 30 Prozent. Der Bund der Steuerzahler hatte das Klageverfahren eines Steuerzahlers unterstützt, der von seinem Onkel Geld geerbt hatte. Davon wurde knapp ein Drittel wegbesteuert. Das Bundesverfassungsgericht verhandelt hierzu am 08.07.2014.
(BdSt / STB Web)
Artikel vom: 13.05.2014
Quelle: STB Web.