20140513CEST164758+0100 Schadensersatzklage der Ärzte- und Apothekerbank erfolglos

Das Landgericht Düsseldorf hat die Schadensersatzklage der Ärzte- und Apothekerbank gegen ehemalige Vorstände abgewiesen. Die Entwicklung des Finanzmarktes sei für diese nicht vorhersehbar gewesen.

Die Ärzte- und Apothekerbank hatte Schadensersatz in Höhe von mehr als 66 Millionen Euro gefordert, weil die Anlageentscheidungen der ehemaligen Vorstände zu riskant gewesen seien. Die Underlyings hätten einen Subprime-Anteil von bis zu 70 % gehabt, der zu den Verlusten geführt habe. Spätestens Anfang 2007 habe sich die Finanzmarktkrise bzw. die Subprime-Krise abgezeichnet. Trotz erkennbarer Krisenvorzeichen hätten die Vorstände ohne ausreichende Informationsbasis investiert.

Preisverfall war nicht zu erwarten

Das Landgericht Düsseldorf hat mit Urteil vom 25.04.2014 (Az. 39 O 36/11) die Schadensersatzklage der Ärzte- und Apothekerbank gegen ihre ehemaligen Vorstände abgewiesen. Die Vorstände haben nach Ansicht des Gerichts die Sorgfalt eines ordentlichen und gewissenhaften Geschäftsleiters angewendet. Sie hätten die Entscheidungsgrundlagen sorgfältig ermittelt und das Für und Wider der Investitionsentscheidung mit der gebotenen Sorgfalt abgewogen. Das Fehlschlagen der Anlage beruhe auf den Auswirkungen der Finanzmarktkrise. Der Misserfolg der Anlage sei nicht auf die mangelnde Bonität der Underlyings zurückzuführen, sondern auf die fehlende Liquidität der Märkte, die zu dem Preisverfall und den Verlusten geführt habe. Ein derart massiver Preisverfall bei den bis dahin mit dem höchsten Rating ausgestatteten Assets sei auch bei sorgfältigster Prüfung nicht zu erwarten gewesen.

(LG Düsseldorf / STB Web)

Artikel vom: 13.05.2014

Quelle: STB Web.