Betriebsveranstaltung: Absagen Einzelner gehen steuerlich nicht zu Lasten der Kollegen
20180903CEST165342+0100 Betriebsveranstaltung: Absagen Einzelner gehen steuerlich nicht zu Lasten der Kollegen Absagen von Kollegen anl�sslich einer Betriebsveranstaltung gehen steuerrechtlich nicht zu Lasten der tats�chlich Feiernden. Dies hat das Finanzgericht (FG) K�ln entschieden und stellt sich damit ausdr�cklich gegen eine bundeseinheitliche Anweisung des Bundesfinanzministeriums an die Finanz�mter. …
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