Anschaffungskosten für ein Grundstück sind keine außergewöhnlichen Belastungen
20140917CEST155535+0100 Anschaffungskosten für ein Grundstück sind keine außergewöhnlichen Belastungen Der Bundesfinanzhof (BFH) hat entschieden, dass Mehrkosten für die Anschaffung eines größeren Grundstücks zum Bau eines behindertengerechten Bungalows nicht als außergewöhnliche Belastung zu berücksichtigen sind. Nach dem Einkommensteuergesetz kann die Einkommensteuer ermäßigt werden, wenn ein Steuerpflichtiger zwangsläufig größere Aufwendungen hat. …
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