Kassensystem-Hersteller haften persönlich für hinterzogene Steuern von Kunden
20150210CET210429+0100 Kassensystem-Hersteller haften persönlich für hinterzogene Steuern von Kunden In einem Eilverfahren hat das Finanzgericht Rheinland-Pfalz entschieden, dass der Geschäftsführer einer Firma, die Kassensysteme nebst Manipulationssoftware herstellt, für die Steuern haftet, die ein Kunde hinterzogen hat – in diesem Fall rund 1,6 Mio. Euro. …
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