Freiberufliche Tätigkeit selbstständiger Ärzte trotz Beschäftigung angestellter Ärzte
20150107CET172906+0100 Freiberufliche Tätigkeit selbstständiger Ärzte trotz Beschäftigung angestellter Ärzte Selbstständige Ärzte üben ihren Beruf grundsätzlich auch dann freiberuflich aus und werden nicht gewerblich tätig, wenn sie ärztliche Leistungen von angestellten Ärzten erbringen lassen, entschied der Bundesfinanzhof in einem aktuellen Urteil. Mehrere Ärzte betrieben eine Gemeinschaftspraxis für Anästhesie in der Rechtsform einer GbR. …
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