20141217CET140408+0100 Bundeskabinett beschließt Versorgungsstärkungsgesetz

Das Bundeskabinett hat am 17.12.2014 den Entwurf eines „Gesetzes zur Stärkung der Versorgung in der gesetzlichen Krankenversicherung“ beschlossen. Das Gesetz soll eine gut erreichbare medizinische Versorgung der Patientinnen und Patienten sicherstellen.

Um im ländlichen Raum eine gute Versorgung aufrechtzuerhalten, sieht der Gesetzentwurf sowohl finanzielle Anreize vor, als auch Verbesserungen bei den Arbeitsbedingungen, damit sich wieder mehr Ärzte für den Landarztberuf entscheiden. Zudem werden die Gründungsmöglichkeiten für medizinische Versorgungszentren weiterentwickelt. Kommunen können durch Gründung eines medizinischen Versorgungszentrums insbesondere in ländlichen Regionen aktiv die Versorgung mitgestalten.

In einem überversorgten Gebiet hingegen soll eine Praxis nur dann nachbesetzt werden, wenn dies für die Versorgung der Patienten auch sinnvoll ist. Diese Einzelfallentscheidung treffen Ärzte und Krankenkassen in den Zulassungsausschüssen vor Ort. Auch die ärztliche Vergütung soll sich stärker an der Versorgung orientieren.

Einrichtung von Terminservicestellen

Ein weitere zentrale Regelung des Gesetzentwurfs ist die Verpflichtung der Kassenärztlichen Vereinigungen zur Einrichtung von Terminservicestellen. Diese sollen Versicherten mit einer Überweisung innerhalb von vier Wochen einen Termin bei einem Facharzt vermitteln. Um die psychotherapeutische Versorgung zu verbessern, wird der Gemeinsame Bundesausschuss beauftragt, die Psychotherapie-Richtlinie zu überarbeiten.

Versicherte erhalten bei bestimmten Eingriffen einen Anspruch auf die Einholung einer unabhängigen ärztlichen Zweitmeinung. Bei Leistungen der medizinischen Rehabilitation sollen sie mehr Wahlrechte erhalten. Pflegebedürftige, Menschen mit Behinderungen und Menschen mit eingeschränkter Alltagskompetenz erhalten Anspruch auf zusätzliche Leistungen zahnmedizinischer Prävention. Ein Anspruch auf Krankengeld soll von dem Tag an bestehen, an dem die ärztliche Feststellung der Arbeitsunfähigkeit erfolgt ist.

Förderung von Innovationen

Zur Förderung von Innovationen in der Versorgung und von Versorgungsforschung ist ein Innovationsfonds mit einem Volumen von 300 Mio. Euro jährlich – zunächst in den Jahren 2016 bis 2019 – geplant. Im Arznei- und Heilmittelbereich sollen die Regelungen zu Wirtschaftlichkeitsprüfungen weiterentwickelt und regionalisiert werden. Die Höhe des Apothekenabschlags wird gesetzlich festgelegt. Zudem werden Regelungen angepasst, um fehlerhafte Verschreibungen zu vermeiden und Retaxationen zu verringern.

Ausführliche Informationen hat das Bundesgesundheitsministerium auf seiner Website zusammengestellt.


(BMG / STB Web)

Artikel vom: 17.12.2014

Quelle: STB Web.