20141206CET190555+0100 Gefälschte Arzneimittelstudien: Suspendierung von Arzneimittelzulassungen

Das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) hat mit der Suspendierung von Arzneimittelzulassungen begonnen, deren Zulassungsgrundlage Studien der indischen Firma GVK Biosciences waren.

Die Behörde wird dazu gegenüber den betroffenen pharmazeutischen Unternehmen das Ruhen der Zulassung anordnen. Das bedeutet, dass die Arzneimittel so lange nicht mehr in Verkehr gebracht werden dürfen, bis der Zulassungsinhaber neue Studien mit Nachweis der Bioäquivalenz vorlegt.

Betroffen sind nationale Zulassungen von Generika, für die GVK zwischen 2008 und 2014 Bioäquivalenzstudien durchgeführt hat. Bei einer Inspektion der Firma GVK hatte die französische Arzneimittelbehörde (ansm) zuvor schwere Mängel bei der Studiendurchführung und der Datenvalidität festgestellt. Aufgrund der Schwere und der Systematik der gefundenen Mängel können diese Bioäquivalenzstudien nach Ansicht des BfArM im Sinne des Patientenschutzes nicht als Zulassungsgrundlage akzeptiert werden.

Insgesamt werden derzeit im Rahmen eines Anhörungsverfahrens 176 Zulassungen von insgesamt 28 pharmazeutischen Unternehmen geprüft. Parallel zu diesem nationalen Verfahren in Deutschland werden auf Ebene der Europäischen Arzneimittelagentur (EMA) weitere Zulassungen auf mögliche Mängel untersucht. Hinweise auf Gesundheitsgefahren für Patientinnen und Patienten liegen derzeit nicht vor.

(BfArM / STB Web)

Artikel vom: 06.12.2014

Quelle: STB Web.