Alltagskleidung ist keine Berufskleidung
Unter bestimmten Bedingungen muss das Jobcenter Berufskleidung für Schüler übernehmen. Wie Kleidung zu beurteilen ist, die auch privat getragen werden kann, hat das LSG Niedersachsen-Bremen in einem aktuellen Beschluss klargestellt (Az. L 11 AS 922/18). Quelle: Datev. Datev-Artikel weiterlesen
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