Für Radfahrer gilt beim Überholen von Pferden eine besondere Sorgfaltspflicht
Das LG Frankenthal entschied bei der Beurteilung von Haftungsfragen, dass Fahrradfahrer im Straßenverkehr beim Überholen einen Sicherheitsabstand einhalten müssen, der sich an der besonderen Gefährlichkeit im konkreten Fall orientieren muss (Az. 4 O 10/19). Quelle: Datev. Datev-Artikel weiterlesen
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