Ein Computerprogramm zur Erstellung von Rechtsdokumenten verstößt nicht gegen das Rechtsdienstleistungsgesetz. So entschied das OLG Köln (Az. 6 U 263/19).
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Ein Computerprogramm zur Erstellung von Rechtsdokumenten verstößt nicht gegen das Rechtsdienstleistungsgesetz. So entschied das OLG Köln (Az. 6 U 263/19).
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