Unter bestimmten Bedingungen muss das Jobcenter Berufskleidung für Schüler übernehmen. Wie Kleidung zu beurteilen ist, die auch privat getragen werden kann, hat das LSG Niedersachsen-Bremen in einem aktuellen Beschluss klargestellt (Az. L 11 AS 922/18).

Quelle: Datev. Datev-Artikel weiterlesen