Der BFH hat u. a. zur Frage Stellung genommen, welcher Maßstab (Schätzung, VIP-Logen-Erlass) für die Aufteilung der Aufwendungen für die Nutzung einer VIP-Loge durch Arbeitnehmer und Geschäftsfreunde in Werbung und Sachzuwendungen gemäß § 37b Abs. 1 und 2 EStG angemessen ist, wenn im Gesamtbetrag der Aufwendungen nur die Leistungen Werbung und Eintrittskarten enthalten sind (Az. VI R 15/21).

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