Das BMF hat das Schreiben vom 15. August 2019 (BStBl I S. 875) neu gefasst. Rz. 8 wird hinsichtlich der Nutzungsmöglichkeit von IC/ICE-Verbindungen bei Nahverkehrstickets ergänzt (Az. IV C 5 – S-2342 / 19 / 10007 :009).

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