Das AG Hannover hat entschieden, dass eine Pauschalreise auch dann mangelhaft sein kann, wenn der Reiseveranstalter in einer Hotelanlage entweder nur wenige Poolliegen zur Verfügung stellt oder aber nicht einschreitet, wenn andere Reisegäste Poolliegen etwa mittels eines Handtuchs längere Zeit reservieren, ohne sie tatsächlich zu nutzen (Az. 553 C 5141/23).

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