Die Reiserechtskammer des LG Frankfurt hatte zu klären, ob und in welcher Höhe die Reisende eine Minderung für einige Bestandteile ihrer Reise in Ecuador vom Veranstalter verlangen kann (Az. 2-24 O 102/22).
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Die Reiserechtskammer des LG Frankfurt hatte zu klären, ob und in welcher Höhe die Reisende eine Minderung für einige Bestandteile ihrer Reise in Ecuador vom Veranstalter verlangen kann (Az. 2-24 O 102/22).
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