Ab 2024 wird der Mindestlohn in Deutschland erneut angehoben. Die Verdienstgrenze für Minijobs steigt dadurch auf 538 Euro.
Der allgemeine gesetzliche Mindestlohn gilt für alle Beschäftigten und ist für Beschäftigte in einem Minijob genauso wie für Beschäftigte mit einem versicherungspflichtigen Hauptjob mindestens zu zahlen. Ab dem 1. Januar 2024 steigt der Mindestlohn von aktuell 12 Euro auf 12,41 Euro brutto pro Stunde.
Die monatliche Verdienstgrenze im Minijob ist dynamisch und orientiert sich am Mindestlohn. Wird der allgemeine Mindestlohn erhöht, steigt auch die Verdienstgrenze im Minijob. Demzufolge erhöht sich diese ab Januar 2024 von 520 Euro auf 538 Euro monatlich. Die Jahresverdienstgrenze steigt auf 6.456 Euro.
„Die gestiegenen Lebenshaltungskosten sind für viele Menschen eine große Belastung. Aus diesem Grund kommt die Erhöhung des Mindestlohns und die damit verbundene Erhöhung der Verdienstgrenze für Minijobberinnen und Minijobber zum richtigen Zeitpunkt“, sagt Dr. Rainer Wilhelm, Mitglied der Geschäftsführung der Knappschaft-Bahn-See und zuständig für die Minijob-Zentrale.
Der Mindestlohn gilt für Beschäftigte in einem gewerblichen Minijob ebenso wie für Minijobberinnen und
Minijobber im Privathaushalt.
(Minijob-Zentrale / STB Web)
Artikel vom: 14.12.2023