Die Stiefkindadoption eines im Ausland von einer Leihmutter geborenen Kindes ist trotz des in Deutschland geltenden Verbots der Leihmutterschaft möglich. Das hat das OLG Frankfurt entschieden und so einem deutschen Ehepaar die Durchführung der Stiefkindadoption ermöglicht (Az. 2 UF 33/23).

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