Die Kündigung von Online-Verträgen über einen Kündigungsbutton muss auch ohne Anmeldung auf der Webseite möglich sein. Das hat das LG München I nach einer Klage des vzbv gegen die Sky Deutschland Fernsehen GmbH & Co. KG entschieden (Az. 33 O 15098/22).

Quelle: Datev. Datev-Artikel weiterlesen