Der BFH nahm u. a. dazu Stellung, ob ein aus der Verschmelzung resultierender Übernahmeverlustbetrag nach § 4 Abs. 6 Satz 6 Alternative 2 UmwStG auch für Anteile anzuwenden ist, die in einem Betriebsvermögen gehalten werden (Az. III R 37/20).

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