Der BFH hat sich mit der Frage auseinandergesetzt, ob ein bei Auslaufen eines Zins-Währungs-Swaps aufgrund von Währungsschwankungen zu entrichtender Mehrbetrag der Einkunftssphäre mit Werbungskostenabzug zugeordnet werden kann (Az. IX R 15/21).

Quelle: Datev. Datev-Artikel weiterlesen