In einem aktuellen Schreiben an die Kammern der rechts- und steuerberatenden Berufe erinnert das BMF an gesetzliche Mitteilungspflichten an das Transparenzregister. An dieses müssen Gesellschaften bestimmter Rechtsformen die hinter ihnen stehenden wirtschaftlich Berechtigten melden; auch Anwaltsgesellschaften sind hiervon betroffen. Darauf weist die BRAK hin.

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