Das grenzüberschreitende Entsenderecht für Arbeitnehmer gilt künftig auch im Straßenverkehrssektor. Dies hat der Bundestag beschlossen, der Bundesrat stimmte am 16.06.2023 zu.
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Das grenzüberschreitende Entsenderecht für Arbeitnehmer gilt künftig auch im Straßenverkehrssektor. Dies hat der Bundestag beschlossen, der Bundesrat stimmte am 16.06.2023 zu.
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