Das neue Hinweisgeberschutzgesetz ist in Kraft getreten. Es schreibt für größere Unternehmen mit 50 oder mehr Beschäftigten die Einrichtung sog. interner Meldestellen verpflichtend vor. Die Einrichtung von Meldestellen kann daher abhängig von der Kanzleigröße ggf. auch für Steuerberater relevant sein. Der DStV gibt erste Hinweise zur Umsetzung in der Praxis.

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