Der BFH nahm dazu Stellung, ob Abfindungen, die als Entschädigungsleistungen für den Verlust von Einkünften aus nichtselbstständiger Arbeit geleistet werden, zur Vermeidung eines Zuflusses bei den Arbeitnehmern in wirksamer Weise in Zeitwertkonten zugeführt bzw. auf die Deutsche Rentenversicherung Bund steuerfrei übertragen werden können (Az. IX R 25/21).
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