Der BFH entschied, dass Zinsen aus Darlehen eines Steuerpflichtigen an eine ausländische Kapitalgesellschaft, an der er mittelbar zu mindestens 10 % beteiligt ist, nach der bis zum JStG 2020 geltenden Rechtslage mit dem regulären progressiven Steuersatz des § 32a EStG zu besteuern sind (Az. VIII R 15/21).

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