Die Fahrerlaubnis ist auch dann wegen des Erreichens von acht oder mehr Punkten zu entziehen, wenn die zu diesem Punktestand führenden Verkehrsverstöße bereits vor Ermahnung und Verwarnung des Fahrerlaubnisinhabers begangen wurden. So entschied das VG Koblenz und lehnte einen Eilantrag gegen die Fahrerlaubnisentziehung ab (Az. 4 L 577/23).

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