Der BFH nimmt Stellung zu der Frage, ob zur Ermittlung der zu entrichtenden Einfuhrabgabenbeträge für im Verfahren der passiven Veredelung entstandene Veredelungserzeugnisse dem Veredelungsentgelt auch die Beförderungskosten hinzuzurechnen sind (Az. VII R 3/20).

Quelle: Datev. Datev-Artikel weiterlesen