Der BFH hat zu den Fragen Stellung genommen, ob die Einziehung einer unter dem Nominalwert erworbenen Forderung auf Auszahlung eines Körperschaftsteuerguthabens zu Einkünften aus Kapitalvermögen führt bzw. wie die Anschaffungskosten aufzuteilen sind, wenn mehrere Teilforderungen betreffend einzelne Jahresraten eines Körperschaftsteuerguthabens in einem einheitlichen Kaufvertrag erworben werden (Az. VIII R 1/19).

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