Eine Existenzgründerin muss die Urheberrechtslage vor Auftragserteilung für Kissenbezüge mit Bildern der „Boyband“ BTS selbst klären. Da die Beschwerdegegnerin zu den nach Kündigung ersparten Aufwendungen aber nicht hinreichend vorgetragen hatte, gewährte das OLG Frankfurt der Beschwerdeführerin teilweise Prozesskostenhilfe (Az. 4 W 13/23).

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