Der BFH hat zu der Frage Stellung genommen, ob bei einem über viele Jahre nachhaltig ausgeübten Handel (hier: Verkäufe von Antiquariat aus Entrümpelungen und Haushaltsauflösungen) einer Privatperson auf der Internetplattform „eBay“, der auch hinsichtlich der Anzahl der Verkäufe von beträchtlichem Umfang war, eine nachhaltige, wirtschaftliche Tätigkeit i. S. von § 2 Abs. 1 UStG vorliegt, sodass die Veräußerungen der Umsatzsteuer unterliegen (Az. V R 19/20).

Quelle: Datev. Datev-Artikel weiterlesen