Der Ausschuss für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz im Bundestag unterstützt die von der Bundesregierung angestrebte längere Übergangsfrist für die Prüfpflicht nach dem Elektro- und Elektronikgerätegesetz (ElektroG). Einem entsprechenden Gesetzentwurf (20/3821) stimmten die Abgeordneten in geänderter Fassung zu.

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