Das ArbG Lüneburg hat der fristlosen Entlassung des Betriebsratsvorsitzenden bei Amazon in Winsen/Luhe, der den Betriebsrätetag aus privaten Gründen verlassen hatte, zugestimmt. Dies stelle einen schwerwiegenden Verstoß gegen seine arbeitsvertraglichen Pflichten dar (Az. 2 BV 6/22).

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