Das Erdgas-Wärme-Preisbremsengesetz und das Strompreisbremsegesetz sind am 21.12.2022 in Kraft getreten. Jetzt hat das BMWK im Einvernehmen mit dem BMF und mit Zustimmung des Bundestages eine Rechtsverordnung zur Anpassung des Differenzbetrags vorgelegt.

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