Erste Unternehmen in Deutschland müssen laut Lieferkettengesetz ab 2023 bei Lieferanten weltweit die Einhaltung der Menschenrechte prüfen. Wer betroffen ist, wie die Prüfung läuft und welche Nachweise gefordert sind, klärt ein Gespräch mit der Anwaltskanzlei.

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