Der Senat für Anwaltssachen des BGH hat über die Wahlanfechtungsklage eines Rechtsanwalts entschieden. Er hat die Wahl hinsichtlich der turnusmäßigen Neuwahl für den Wahlbezirk des Klägers für ungültig erklärt und festgestellt, dass die Verbindung der Nach- und der Neuwahl in einem einheitlichen Wahlgang rechtswidrig war (Az. AnwZ (Brfg 41/21)).

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