Das OLG Dresden entschied, dass der Fahrer eines gemieteten Lamborghini für die Folgen eines von ihm verursachten Unfalls nicht einstehen muss (Az. 13 U 2371/22).
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Das OLG Dresden entschied, dass der Fahrer eines gemieteten Lamborghini für die Folgen eines von ihm verursachten Unfalls nicht einstehen muss (Az. 13 U 2371/22).
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