Angesichts der Energiekrise will die Bundesregierung sanierungs- und insolvenzrechtliche Regelungen temporär anpassen. Einen entsprechenden Vorschlag der Koalitionsfraktionen auf Grundlage einer Formulierungshilfe der Bundesregierung nahm der Rechtsausschuss im Bundestag am 19.10.2022 an.

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