Wer eine Umsatzsteuerbefreiung als Kleinunternehmer nutzen will, muss auf die Umsatzgrenze achten – nicht erst bei der Umsatzsteuererklärung. Bei der de facto Befreiung von der Erhebung der Umsatzsteuer gibt es einige Punkte mit der Steuerberatungskanzlei zu klären.

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