Das BVerfG hat die Verfassungsbeschwerde einer Partnerschaftsgesellschaft und einer Rechtsanwalts-GmbH nicht zur Entscheidung angenommen, die gemeinsam eine doppelstöckige Anwaltsgesellschaft gründen wollten. Es hält jedoch ausdrücklich fest, dass nach der großen BRAO-Reform mehrstöckige Anwaltsgesellschaften zulässig sind. Das berichtet die BRAK.

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